Eintritt – Casemanagement


Sein Zuhause zu verlassen, wünscht sich niemand. Manchmal gibt es im Leben aber Umstände, die es erfordern, sich selbst und sein persönliches Umfeld zu entlasten. Dann braucht es Partner, mit deren Unterstützung der Blick in die Zukunft wieder an Klarheit gewinnt.

Unser Case Management hat zum Ziel, Bewohnerinnen und Bewohnern den Eintritt in sowie einen allfälligen Austritt aus dem süssbach angenehm und unkompliziert zu gestalten. Dies geschieht einerseits durch Koordination und Steuerung der Abläufe, andererseits durch den konsequenten Fokus auf die jeweils einzigartige Situation eines Menschen in seinem sozialen System.

Im Zusammenhang mit dem Eintritt in eine Pflegeeinrichtung können verschiedene Fragen auftauchen. Besonders häufig sind es Finanz- oder Versicherungsfragen. Das Case Management bietet hierbei professionelle Unterstützung und Beratung.

Durch langjährige Erfahrung ist das Team spezialisiert auf komplexe Fragestellungen im Gesundheits- und Sozialbereich.

Tel. 056 462 67 91 E-Mail

Eintritt -
Häufig gestellte Fragen

  • Der süssbach ist ein Pflegezentrum für Langzeitpflege. Wir bieten jedoch auch Kurzzeitaufenthalte von Minimum drei Wochen an. Der grösste Teil eines Aufenthaltes im süssbach muss aus eigenen Mitteln finanziert werden. Unser Team Case Management berät Sie vor dem Eintritt sorgfältig über Details zum Aufenthalt und zur Finanzierung.

    Für den Fall, dass eine Depotleistung nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, finden wir auch hierfür Lösungen.

  • Die Sozialversicherungen sind Leistungen der AHV/IV, auf die der/die AHV/IV-Bezüger /-Bezügerin grundsätzlich ein Anrecht hat, sofern die Kriterien erfüllt sind.

    Ergänzungsleistungen
    Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.

    Das ausgefüllte Anmeldeformular der SVA (Sozialversicherung Aargau) ist bei der SVA-Gemeindezweigstelle des gesetzlichen Wohnsitzes einzureichen. Unsere Bewohneradministration erstellt die für den Antrag zusätzlich benötigte «Meldung Kosten Heimaufenthalt» und sendet diese auf Wunsch direkt der SVA zu.

    Weitere Informationen finden Sie hier: www.ahv-iv.ch

    Hilflosenentschädigung
    Die Hilflosenentschädigung ist eine Sozialversicherungsleistung, die in Ergänzung zu einer AHV- oder IV-Rente die Aufwendungen für die Hilfe von Drittpersonen vergütet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit und ist unabhängig vom Vermögen. Sie wird in drei Abstufungen (leicht/mittel/schwer) eingeteilt und ausbezahlt, sofern die Hilflosigkeit seit mehr als einem Jahr besteht.

    Gerne unterstützen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Abklärung für einen möglichen Anspruch. Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern, welche bisher noch keine Hilflosenentschädigung bezogen haben, prüft unser RAI-Büro die Voraussetzungen für einen Anspruch. Sobald ein solcher besteht, informieren wir die SVA Aargau. Vergessen Sie nicht, den Wechsel ins Heim der Sozialversicherung Aargau (SVA) mitzuteilen, falls Sie bereits vor dem Eintritt eine Hilflosenentschädigung bezogen haben. Eine leichte Hilflosenentschädigung entfällt mit dem Heimeintritt.

    Weitere Informationen finden Sie auch hier: www.sva.ch

  • Leider nein, es spielt keine Rolle. Der Anteil an ein Pflegeheim wird aus der Grundversicherung bezahlt und aus diesem Grund spielt es keine Rolle. Prüfen Sie jedoch Ihre Zusatzversicherung bezüglich einer Langzeitversicherung.

  • Natürlich können Sie aus dem Pflegeheim wieder austreten. Unsere Kündigungsfrist beträgt 7 Tage.

  • Der Eintritt für Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz ist grundsätzlich möglich. Unser Case Management berät und unterstützt gerne zur Klärung der Formalitäten.

  • Die medizinische Betreuung im süssbach basiert auf dem Heimarztsystem. Der interne Arztdienst übernimmt bei unseren Bewohnerinnen und Bewohnern die Funktion des Hausarztes. Er erhebt bei Eintritt die zur medizinischen Betreuung notwendigen Daten in einem Eintrittsgespräch und einer Untersuchung sowie aus den Überweisungsunterlagen und durch Rücksprache mit den vorbehandelnden Hausärzten.

  • Alle Angehörigen sind im süssbach jederzeit herzlich willkommen. Wir pflegen den Austausch und die Zusammenarbeit in partnerschaftlicher Art. Wenn Angehörige dies wünschen, dürfen sie bei der Pflege und Betreuung mithelfen. Regelmässige Gespräche auf der Station dienen dazu, Erwartungen und Informationen auszutauschen und sich gegenseitig besser kennenzulernen. Einmal im Jahr findet ein stationsinterner Anlass für die entsprechenden Angehörigen auf der Pflegestation statt und einmal pro Jahr gibt es einen stationsübergreifenden Anlass für alle Angehörigen; es werden Informationen vermittelt und der Dialog wird gepflegt.

    Alle Angehörigen sind gebeten, Informationen und Rückmeldungen an die Pflege bei der Stationsleitung oder der Tagesverantwortung zu platzieren. Es ist uns ein Anliegen, so den Informationsfluss zu steuern.

  • Der süssbach bietet ein breites Angebot an Dienstleistungen: Aktivierung, Coiffeur, Fusspflege, Seelsorge, Besuche von Freiwilligen IDEM, Dentalhygiene, Ernährungsberatung, Logopädie, Raumvermietung und Catering für Anlässe und Feste.

    Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Süssbach-Website.

    Ausserdem ist das Pflegezentrum Süssbach ins Gesundheitszentrum Brugg eingebettet, wo mehr als 30 Organisationen ihre Gesundheitsdienstleistungen anbieten: Facharztpraxen, ambulantes Operationszentrum, hoch qualifizierte medizinische, pflegerische und therapeutische Dienstleistungen sowie verschiedenste Fachberatungen des Gesundheitsbereichs.

    Ausführlichere Informationen finden Sie hier: www.gesundheitszentrumbrugg.ch

  • Ja, selbstverständlich können Sie das.